© lwf
Ich bin die Tage wiederholt darauf angesprochen worden und in den Medien war davon die Rede, dass die Kanzlerin 2015 die Grenzen geöffent und damit das Grundgesetz gebrochen habe. Das ist schlicht falsch! Als die Kanzlerin in der Nacht vom 4. auf den 5. September 2015 dem damaligen österreichischen Regierungschef Werner Faymann zusagte, Deutschland werde die Flüchtlinge aus dem Budapester Bahnhof aufnehmen, war das eine Entscheidung, die Grenzen nicht zu schließen – und eine Entscheidung, Österreich nicht alleinzulassen. Auch in den Folgemonaten ist die deutsche Grenze nicht etwa geöffnet worden, dafür hätte sie davor geschlossen sein müssen. Sie war aber immer offen, weil die Bundesregierung Deutschland im Schengen-System halten wollte. Ein Wunsch, den nicht zuletzt bayerische Landräte, Pendler und Unternehmer an der Grenze zu Österreich äußerten. Stattdessen ging es um die Frage, ob die Grenze nicht besser kontrolliert und für bestimmte Personengruppen vielleicht sogar dichtgemacht werden könnte. Von Grenzöffnung und Bruch des Grundgesetzes kann nicht die Rede sein. Wir sollten vorsichtig mit damit umgehen, wenn wir vorschnell Behauptungen übernehmen, deren erstes Ziel ist, Stimmung zu machen.