Das Abschlussdokument der Bayerischen Baptistisch-Lutherischer Arbeitsgruppe (BaLuBAG) liegt schon einige Zeit zurück. Noch immer bewegt es die Gemüter sehr. Der BEFG hat dazu votiert und jüngst die velkd.
Wie sehr in dieser Sache nachgedacht wird, zeigt ein kluger Artikel von Markus Iff im jüngsten MD des konfesssionskundlichen Institutes. Iff bietet einen sorgfältigen Überblick über Theologie und Praxis der Taufe beim BEFG. Dabei wird sehr deutlich, wie kognitiv der Baptismus in Deutschland denkt. Als Lutheraner ist mir die Gnadenzusage Gottes, die dem Menschen mit allen Sinnen gilt, zu wenig berücksichtigt. Auch Iff geht auf den lutherischen Vorbehalt ein, und verweist darauf, dass „der Glaube des Menschen …. eine schwankende Größe (ist und bleibt)“. Würde Glaube als messbare Größe verstanden, so Iff im Anschluss an Schlatter(!) wäre er kein Glaube mehr an Gott.
Auch auf die Ergebnisse von BaLuBAG geht Iff kurz. Die Feststellung von BaLuBAG, dass die Säuglingstaufe ein „legitimer Ausdruck des Evangeliums“ sei, wird von Iff nur insofern problematisiert, dass das sola gratia nicht das sola fide in sich aufnehmen kann und ein stellvertretender Glaube aus frei-evangelischen Taufverständnis grundsätzlich nicht möglich ist. Hier stimme ich mit Iff aus lutherischer Sicht völlig überein.