Die Deutsche Bischofskonferenz hat die Grundordnung geändert. Darüber freue ich mich, weil die Grundordnung die Zusammenarbeit in vielen ökumenischen Einrichtungen in letzter Zeit massiv belastet hatte. Der Grund lag darin, dass die Grundordnung ausschloss, dass ein Angestellter, der geschieden war und wieder heiratete, weiter beschäftigt wurde. Das galt auch für Menschen, die sich für eine eingetragene Lebenspartnerschaft entschlossen hatten. Diesem Personenkreis musste gekündigt werden. Das ist jetzt vom Tisch und das ist gut so.
Allerdings gilt diese Regelung nur für Personen, die nicht zum Kernbereich der Mitarbeitenden zählen und muss in den einzelnen Diözesen erst noch Rechtsform erhalten. Die in Aussicht genommene Lösung, so wichtig sie ist, empfinde ich insofern als problematisch, weil dadurch der Eindruck entsteht, als würde man für weniger relevante Anstellungsverhältnisse dem Druck der Öffentlichkeit nachgeben, im Grundsatz aber eine Regelung beibehält, die in hohem Masse problematisch ist. Konsequenterweise wird der Kreis der relevanten Mitarbeiter eng gewählt, nur „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die pastoral, katechetisch, aufgrund einer Missio canonica oder einer besonderen bischöflichen Beauftragung tätig sind“ gehören hierzu. Es ist deswegen nur ein erster Schritt, aber ein wichtiger! Wenn Sie die Details interessieren, dann finden Sie dies hier.