Ich bin sehr erleichtert, dass die Runde heute im Kanzleramt die Gottesdienste nicht verbietet.

In der Pressemitteilung des Bundespresseamtes heißt es:

10. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.

Wir haben die letzten Monate unsere Gottesdienste sehr verantwortlich und strikt nach Hygienekonzept veranstaltet. Mir jedenfalls ist kein Ausbruch wegen eines Gottesdienstes bekannt. Das soll auch weiter so bleiben.

Abzuwarten ist, was die Staatsregierung für Bayern festlegt. Hier werden wir erst im Lauf der Woche weitere Informationen erhalten.

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